Corona-Regeln in NRW: 3G-Pflicht ab Freitag.
Wir bitten daher alle Teilnehmer, eine Impfbescheinigung, eine Bescheinigung über eine Genesung oder einem negativen Test (nicht älter als 48 Stunden) zum Training mitzubringen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Vielen Dank für euer Verständnis
Links:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-setzt-beschluesse-der-bund-laender
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/geimpft-getestet-genesen-diese-regeln-gelten