Hallo liebe Mitglieder, Sportler, Judoka vom JC Welver!
Die Coronavirus-Pandemie hat Deutschland und NRW immer noch im Griff. Die Zahl der Neuinfektionen ist stetig hoch.
Seit dem 1. Dezember gelten deshalb neue Regeln im Kampf gegen Covid-19.
NRW befindet sich auch im Dezember im Corona-Lockdown.
Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 10. Januar geeinigt.
Nach den geplanten Lockerungen an Weihnachten will das Bundeskanzleramt die Maßnahmen ab dem 27. Dezember drastisch verschärfen.
So sollen etwa sämtliche Geschäfte bis mindestens zum 3. Januar schließen - mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels.
Hier kann man nachlesen was vom Land beschlossen wurde: CoronaSchVO vom 31.11.2020 (§9 Sport)
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschutzverordnung_-_coronaschvo_vom_30.11.2020.pdf
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
(3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.
(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht und so weiter) zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.
(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
Liebe Mitglieder,
auf Grund der verschärften Corona Schutz Maßnahmen wird der Sportbetrieb ab Freitag, den 30.10 bis einschließlich den 30.11 eingestellt. Sollte sich ein früheres Datum ergeben werden wir natürlich vorher wieder starten. Wir hoffen auf eure Geduld und euer Verständnis und wünschen euch alles gute in diesen Zeiten.
Viele wollen nach den Ferien mit Judo anfangen und das ist endlich wieder möglich.
Ab Mittwoch den 12.08.2020 findet das Judotraining zu den regulären Uhrzeiten statt!
montags
17:15 - 19:15 Uhr U10-U15 FUN & Technik-, Wettkampf-Judo
19:15 - 20:45 Uhr U18 & Senioren FUN-Judo & Technik-Mix
mittwochs
18:00 - 19:30 Uhr U10-U15 Technik- und Wettkampf-Judo
19:30 - 21:00 Uhr U18 & Senioren Technik- und Wettkampf-Judo
freitags
16:30 - 17:30 - U10 Funtraining für Anfänger und Weiß-Gurte
17:30 - 18:30 - U10/U12 Funtraining ab Weiß-Gelb-Gurt
18:30 - 19:45 - U12/U15 FUN & Technik-, Kampftraining ab Weiß-Gelb-Gurt
im Allgemeinen gilt weiterhin (CoronaSchVO ab dem 15. Juli 2020):
§ 9 Sport
(1) Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschaftsund sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
(2) Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss.
(3) Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 zulässig.
(4) Beim Betrieb von Fitnessstudios sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.
(5) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt.
Mit dem Sportstätten-Förderprogramm Moderne Sportstätten 2022 fördert unser Bundesland NRW Modernisierungsinvestitionen von Sportvereinen mit eigenen Sportstätten.
Nach fast 20 Jahren seit der Einweihung konnte auch unsere Halle eine Runderneuerung vertragen. Wir haben uns deshalb mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 90.000 Euro um eine Förderung beworben. Das Land NRW hat diesem Förderantrag zugestimmt und beteiligt sich mit circa 70.000 Euro an unseren Investitionen. Dabei geht es um
Solarunterstützung für Heizung und Warmwasserbereitung
Austausch aller Fenster durch Fenster mit Dreifachverglasung und modernster Einbruchsicherung sowie Solarverglasung zur Südseite gegen zu starke Sonneneinstrahlug
Austausch aller Leuchtkörper durch LED-Technik
Austausch aller Armaturen in Küche und Sanitärbereichen
Erneuerung aller Teppich-Fußbodenbeläge und
Erneuerung der Spiegelwand im Dojo
Mittlerweile haben die von uns beauftragten Handwerksbetriebe alle notwendigen Arbeiten fach- und sachgerecht und auch in dem vorgegebenen Zeitrahmen ausgeführt. Folgende Handwerksbetriebe waren beteiligt:
Firma Bonnekoh, Werl-Westtönnen (Elektro)
Firma Ha 2 Oh, Welver (Heizung, Sanitär)
Maler Jade, Welver (Teppichböden)
Tischlerei Gebrüder Stamen, Ense-Ruhne (Fenster, Spiegelwand)
Alle beteiligten Firmen haben ihre Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Mit diesen Maßnahmen, die nur durch die finanzielle Unterstützung über das Förderprogramm "Moderne Sportstätten 2022" möglich wurden, bleibt unsere Mattensporthalle für aktuelle und auch zukünftige Herausforderungenvon Klimaschutz und attraktivem Sportbetrieb gut aufgestellt.