Es geht wieder in die Halle!
Dank der sinkenden Inzidenz können wir endlich auch wieder Fitness-Training in der Halle anbieten!
Dieses Sportangebot kann jedoch nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten (bestätigter negativer Schnelltest) wahrgenommen werden!
Alle anderen sind herzlich dazu eingeladen, an unseren Outdoor-Stunden teilzunehmen :O)
Bitte beachtet daher unser geändertes Trainingsangebot für Dienstags- und Donnerstagabends:
Dienstag (ab 01.06.)
17:45 - 18:45 Outdoor Fitness (Anmeldung unter 0162-2715008)
19:00 - 20:00 Indoor Fitness (nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete, Anmeldung unter 0162-2715008)
Diese Stunde wird parallel auch per Zoom ausgestrahlt (Meeting-ID: 851 7623 5498).
Das Passwort für die kostenfreie Teilnahme erfahrt ihr, wenn ihr uns eure Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schickt.
Donnerstag (ab 10.06.)
17:30 - 18:30 Indoor Fitness (nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete, Anmeldung unter 0173-6695125)
19:00 - 20:00 Outdoor Fitness (Anmeldung unter 0162-7324001)
Nur gesunde Teilnehmer dürfen am Sportbetrieb teilnehmen! Im Krankheitsfall bitte abmelden und erst wiederkommen, wenn ihr fit seid.
Im Allgemeinen gilt:
1) nur mit Mundschutz die Halle betreten und wieder verlassen. Beim Sport muss kein Mundschutz getragen werden.
2) in Sportsachen zum Training kommen
3) auf Abstände achten
4) eigene Getränke mitbringen
5) eigenes, großes Handtuch (z.B. Saunahandtuch) mitbringen
6) nach Betreten der Halle direkt zum markierten Platz auf der Matte gehen
7) nach dem Training die Halle bitte direkt ohne Umweg verlassen
8) Zuschauer dürfen nicht in der Halle / im Eingangsbereich bleiben
9) Wer Krankheitssymptome aufweist darf das Vereinsgelände nicht betreten
10) Die Corona-Schutz-Verordnung in der jeweils gültigen Form ist zu beachten
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Sport mit Euch!
"Der Budoka" - das Verbandsmagazin Mai/2021 berichtet:
Kata-Stützpunkte gehen an den Start: NRW-Kata-Kader ins Leben gerufen
Liebe Mitglieder, Judoka,
liebe Eltern, liebe Kinder,
nur im Freien und mit genügendem Abstand ist es momentan möglich Training durchzuführen.
Info's und Regeln für das Outdoor-Training:
Kontakte während des Sports sind draußen ab dem 17.05 in einer Gruppe von bis zu 20 Personen wieder möglich.
Nur gesunde Teilnehmer dürfen am Sportbetrieb teilnehmen, im Krankheitsfall bitte abmelden und erst wiederkommen, wenn ihr fit seid.
Montag:
18:00-19:00 Kinder Judo Outdoor
Dienstag:
15:00 - 16:00 Uhr Kinderturnen
16:00 - 17:00 Uhr Kinderturnen
17:45 - 18:45 Outdoor Fitness (Anmeldung unter 01622715008)
19:00 - 20:00 Online Fitness Mix (Meeting-ID: 851 7623 5498)
Mittwoch:
08:45 - 09:45 Reha Outdoor
18:00 - 19:00 Kinder Judo
Donnerstag
09:00 - 10:00 HIIT & Kraft Outdoor
16:30 - 17:30 Fitness Outdoor (Anmeldung unter 01736695125)
17:30 - 18:30 Fitness Outdoor (Anmeldung unter 01736695125)
19:00 - 20:00 Fitness Mix Online (Meeting-ID: 851 7623 5498)
Freitag:
15:45 - 16:30 Kinder Judo Outdoor
16:45 - 17:30 Kinder Judo Outdoor
17:45 - 18:30 Kinder Judo Outdoor
Samstags ab 29. Mai: Judo für Groß & Klein-Gruppen
(Judospiele für Kindergartenkinder zusammen mit ihren Eltern/Großeltern)
1. Gruppe
10:00 - 11:00 Uhr
2. Gruppe
11:15 - 12:15 Uhr
Voranmeldung über
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Seniorengymnastik, montags, ab 31.5.von 10.15 - 11.15 Uhr
Diabetes & Bewegung, ab 01.06. dienstags von 10.15 - 11.15 Uhr
Herzsport, ab 02.06. mittwochs
1. Gruppe
15:30 - 16:30 Uhr
2 Gruppe
16:45 - 17:45 Uhr
Das Passwort für die kostenfreie Teilnahme erfahrt ihr, wenn ihr uns eure Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schickt.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und viel Spaß beim Sport!
Quellen:
https://www.ksb-soest.de/service/sport-in-zeiten-von-corona
https://www.ksb-soest.de/fileadmin/co_system/soest/media/Regeln_fuer_Sportbetrieb_bei_Inzidenz_unter_50__Stand_14.5.2021.pdf
Hallo liebe Mitglieder, Sportler, Judoka vom JC Welver!
Die Coronavirus-Pandemie hat Deutschland und NRW immer noch im Griff. Die Zahl der Neuinfektionen ist stetig hoch.
Seit dem 1. Dezember gelten deshalb neue Regeln im Kampf gegen Covid-19.
NRW befindet sich auch im Dezember im Corona-Lockdown.
Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 10. Januar geeinigt.
Nach den geplanten Lockerungen an Weihnachten will das Bundeskanzleramt die Maßnahmen ab dem 27. Dezember drastisch verschärfen.
So sollen etwa sämtliche Geschäfte bis mindestens zum 3. Januar schließen - mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels.
Hier kann man nachlesen was vom Land beschlossen wurde: CoronaSchVO vom 31.11.2020 (§9 Sport)
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschutzverordnung_-_coronaschvo_vom_30.11.2020.pdf
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
(3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.
(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht und so weiter) zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.
(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.